Wer darf sich Coach nennen?


Lebensberater dürfen Coachings anbieten. Doch wer darf es noch?

Coaching ist in den Berufsbildern der Unternehmensberater und der Lebens- und Sozialberater (nicht aber im Psychotherapiegesetzt) ausdrücklich als Begriff enthalten. Das heißt, dass die Ausübung von Coaching rechtlich den Unternehmensberatern und Lebens- und Sozialberatern "vorbehalten" ist, soweit nicht andere gesetztliche Bestimmungen anderes regeln.
So kann natürlich bei Vorliegen medizinischer Indikatoren "Coaching" auch von Ärzten, bei rechtlichen von Rechtsanwälten etc. durchgeführ werden.
Jedoch ist der Ausdruck "Coaching" als Berufsbezeichnung nur den oben genannten Berufsausübenden vorbehalten.

Welche Coaching-Ausbildung ist für mich geeignet?

Das kommt darauf an, was Sie lernen möchten. Suchen Sie den schnellen Input und das eine oder andere nützliche Werkzeuge, kommen für Sie sehr viele Angebote in Frage. Möchten Sie jedoch proffessionelles Coaching selbst ausüben, sollten Sie sich eine Ausbildung zur/zum konzisionierten Unternehmen- oder Lebensberater auswählen.
Auf jeden Fall ist eine Coaching Ausbildung mit einer Dauer von ein bis zwei Wochen in diesem Fall wenig sinnvoll.
Die Ernüchterung kommt meist einige Zeit danach, wenn Sie erkennen müssen, dass Sie mit so einer Ausbildung keinerlei Berechtigung haben.

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